Pauschalreisen
Pauschalreise
ist eine Reise, bei der ein Reiseveranstalter eine Gesamtheit von
Reiseleistungen zu einem einheitlichen Gesamtpreis und im eigenen Namen
verspricht zu erbringen.
Erstmals organisierte Thomas Cook am 5. Juli 1841 eine
Bahnreise für englische Arbeiter von Leicester nach
Loughborough, in der die Kosten für die Fahrt und die
Verpflegung im Preis inbegriffen waren - der Beginn der Pauschalreisen,
eines frühen Vorläufers des Massentourismus.
Definition
Eine präzise, aber nicht allgemeinverbindliche
Definition enthält Art. 2 der EU-Richtlinie
90/314/EWG vom 13. Juli 1990:
"Die im Voraus festgelegte Verbindung von mindestens zwei der
folgenden Dienstleistungen, die zu einem Gesamtpreis verkauft oder zum
Verkauf angeboten wird, wenn diese Leistung länger als 24
Stunden
dauert oder eine Übernachtung einschließt:
- Beförderung
- Unterbringung
- andere touristische Dienstleistungen, die nicht
Nebenleistungen von
Beförderung oder Unterbringung sind und einen
beträchtlichen Teil der
Gesamtleistung ausmachen."
Die Umsetzung in nationales Gesetz erfolgte jedoch dann
unterschiedlich: In Deutschland gibt es keine eindeutige Definition von
"Pauschalreise" im Gesetz. Und im österreichischen Recht wurde
der
Begriff "Pauschalreise" in den beiden wesentlichen gesetzlichen
Grundlagen unterschiedlich definitiert, was noch nicht vom Gesetzgeber
saniert wurde: Im §31b KSchG wird der Begriff der
"Reiseveranstaltung"
abweichend von der genannten EU-Richtlinie definiert. Im §1 Z2
der
Ausübungsvorschriften für das
Reisebürogewerbe hingegen wird der
Begriff der "Pauschalreise" im Sinne des Abs. 1 der Richtlinie ohne
Abweichung übernommen.
In der Entscheidung ClubTour/Gonçalves
Garrido, Rs. C-400/00, vom 30. April 2002, hat der
Europäische Gerichtshof festgestellt, dass auch die
individuelle Zusammenstellung mehrerer Einzelleistungen durch ein
Reisebüro
auf Wunsch des Kunden den Begriff der Pauschalreise erfüllt.
Dieses
Urteil stützt sich jedoch auf die Umstände, dass
portugiesische
Reisebüros eine andere Rechtsstellung haben und im konkreten
Fall das
Reisebüro im eigenen Namen die Leistungen
erbracht hatte.
Es kommt also auf das Auftreten eines Reisebüros an,
ob es Reiseveranstalter oder Reisevermittler ist. Somit hat das Urteil
nur bedingte Auswirkungen auf deutsche und österreichische
Rechtsprechung im Reisebereich.
Das Gegenteil der Pauschalreise ist die Individualreise,
bei der der Kunde die einzelnen Leistungen wie Beförderung,
Unterkunft
oder Verpflegung in eigener Regie bei den jeweiligen
Leistungsträgern
bucht. Werden diese einzelnen Leistungen über einen so
genannten
Mittler gebucht und zumeist auch zentral abgerechnet, handelt es sich
um eine Bausteinreise.
Rechtliche Behandlung
Auf Pauschalreisen findet in Deutschland das Reisevertragsrecht
Anwendung, das die bei Individualreisen anwendbaren dienst-, werk- und
mietvertragsrechtlichen Vorschriften verdrängt;
Abweichungen ergeben sich insbesondere hinsichtlich
Vertragsanpassung, Gewährleistung, Kündigung,
Verjährung,
Schadensersatz etc.; so gilt das Reiserecht nur eingeschränkt
(z. B. fällt eine solche Reise nicht unter das Pauschalreiserecht, das
beispielsweise eine Entschädigung für nutzlos
aufgewendete Urlaubszeit).
Maßgebliche Rechtsquelle ist hierfür in
Deutschland primär §§ 651a
ff. BGB, daneben gibt es aber auch Nebenvorschriften wie die Verordnung
über die Informationspflichten von Reiseveranstaltern vom 14.
November
1994 (BGBl. 3436).
In Österreich sind die gesetzlichen Regelungen
für Pauschalreisen im Konsumentenschutzgesetz (KSchG)
§31 ff sowie in den Ausübungsvorschriften
für Reisebüros festgeschrieben.
Die genannten Vorschriften sind in starkem Maße von
der bereits
erwähnten EU-Richtlinie geprägt, deren Umsetzung sie
in den nationalen
Gesetzen auch sein sollten (was nicht in jedem EU-Land gleich gut
gelungen ist).
Reisesicherungsschein
Reiseveranstalter müssen den Reisenden bei Buchung,
spätestens vor der ersten Zahlung einen Reisesicherungsschein
aushändigen, auf dem die gesetzlich festgelegten Informationen
über
eine Versicherung gegen das Risiko einer Insolvenz des Veranstalters
stehen müssen. Diese Versicherungspflicht gegen Insolvenz
besteht für
alle Reiseveranstalter innerhalb der Europäischen Union.
Wirtschaftliche Bedeutung
2004 hatten Pauschalreisen laut der FUR Reiseanalyse in
Deutschland
einen Marktanteil von 32%, bei den Auslandsreisen sogar von 41%. Da
sich derartige Reiseanalysen aber immer nur auf bestimmte Quellen
beziehen, stellen sie sicherlich nicht das tatsächliche
Verhältnis dar.
In Fachkreisen sprach man bis Anfang 2006 davon, dass die
klassische
Pauschalreise, gebucht aus einem Katalog immer weiter an Bedeutung
verlieren wird. Jedoch scheint sich 2006 der Trend umgekehrt zu haben,
denn erste Analysen des Reisejahres 2006/07 haben eine zweistellige
Zunahme von Pauschalreisen ergeben (die großen
Reiseveranstalter
bilanzieren in der überwiegenden Zahl nicht Kalenderjahre,
sondern
jeweils November/Oktober).
Im Gegensatz zu einer privat gebuchten Reise, bei der meist
nur eine
Unterkunft fix im voraus gebucht wird, ergibt sich bei einer
Pauschalreise durch die Verkettung mehrere Leistungserbringer (Flug,
Bus, Bahn, Schiff, Hotel, Busunternehmen usw.) auch ein wichtiger
wirtschaftlicher Faktor.
Vorteile
- die mit der Delegierung der Organisation und Verantwortung
an den Veranstalter verbundene größere
Bequemlichkeit für den Kunden;
- durch den standardisierten Charakter der Leistungen ergeben
sich Preisvorteile gegenüber einer individuellen Buchung;
- eine bessere rechtliche Absicherung durch Insolvenzschutz (Sicherungsschein),
Pauschalreiserecht u. a.
- bei Rundreisen erlebt und sieht man alles Wesentliche, ohne
sich vorher zeitaufwändig und kostenpflichtig aus Reiseliteratur ein Bild
über die zu besuchenden Sehenswürdigkeiten machen zu
müssen;
- ein gesellschaftlich-sozialer Aspekt: man reist nicht
alleine, man kann Kontakt zu Mitreisenden aufnehmen;
- Außerdem bieten Pauschalreisen dem
Reiseveranstalter und der
lokalen Wirtschaft Planungssicherheit. Gemeinden, Länder und
Planungsverbände können die Flächennutzung
und den Raum im allgemeinen
besser planen.
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